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   BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11   

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https://dejure.org/2013,18187
BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 (https://dejure.org/2013,18187)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 (https://dejure.org/2013,18187)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 (https://dejure.org/2013,18187)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • openjur.de

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG; Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wartezeit nach § 1 Abs 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 BauRTV, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB
    Wartezeit nach § 1 Abs 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebszugehörigkeit - Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten

  • Betriebs-Berater

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • rewis.io

    Wartezeit nach § 1 Abs 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1; BRTV-Bau § 12 Nr. 1.2 S. 3
    Kündigung - Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG; Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baugewerbe: Eine Unterbrechung von bis zu 6 Monaten kann für die Wartezeit des § 1 KschG unbeachtlich sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung eines/r Bezirkssozialarbeiter/in

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz-Zusammenrechnung von Zeiten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit im Baugewerbe

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Verzicht auf Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten auf Wartezeit zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2101
  • DB 2013, 2456
  • NZA-RR 2013, 470
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B I 2 a der Gründe) .

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, trägt der Arbeitnehmer (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 35; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 2 der Gründe) .

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. zB BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 17; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - zu B 1 b der Gründe, BAGE 116, 254) .

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, trägt der Arbeitnehmer (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 35; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 2 der Gründe) .

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. zB BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 17; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - zu B 1 b der Gründe, BAGE 116, 254) .
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Zulässig sind dagegen zu Gunsten des Arbeitnehmers abweichende Regelungen, etwa - einzelvertragliche oder kollektivrechtliche - Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (vgl. BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - zu 5 b aa der Gründe mwN) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber (vgl. BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - Rn. 34, BAGE 115, 92; 28. Februar 1990 - 2 AZR 425/89 - zu II 1 f der Gründe, BAGE 64, 209) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Ob ein sachlicher Zusammenhang anzunehmen ist, hängt insbesondere von Anlass der Unterbrechung und Art der Weiterbeschäftigung ab (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Zu den typischen Tatbeständen einer treuwidrigen Kündigung zählen Rechtsmissbrauch und Diskriminierungen (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - zu II 4 a der Gründe) .
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Ob ein sachlicher Zusammenhang anzunehmen ist, hängt insbesondere von Anlass der Unterbrechung und Art der Weiterbeschäftigung ab (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89

    Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Zulässig sind dagegen zu Gunsten des Arbeitnehmers abweichende Regelungen, etwa - einzelvertragliche oder kollektivrechtliche - Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (vgl. BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - zu 5 b aa der Gründe mwN) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber (vgl. BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - Rn. 34, BAGE 115, 92; 28. Februar 1990 - 2 AZR 425/89 - zu II 1 f der Gründe, BAGE 64, 209) .
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    Zulässig sind dagegen zu Gunsten des Arbeitnehmers abweichende Regelungen, etwa - einzelvertragliche oder kollektivrechtliche - Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (vgl. BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - zu 5 b aa der Gründe mwN) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber (vgl. BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - Rn. 34, BAGE 115, 92; 28. Februar 1990 - 2 AZR 425/89 - zu II 1 f der Gründe, BAGE 64, 209) .
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 257/02

    Tarifliche Kündigungsfristen - Keine Anrechnung von Unterbrechungszeiten

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
    bb) Diese branchenspezifischen Besonderheiten sind auch im Rahmen des § 1 Abs. 1 KSchG zu berücksichtigen (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 257/02 - zu B I 2 d der Gründe) .
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 380/86

    Tarifvertragliche Abweichung von § 1 Abs 1 KSchG

  • LAG Nürnberg, 18.05.2011 - 2 Sa 385/09

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Wartezeit nach § 1 Abs 1 KSchG -

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (zB BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 12; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 138, 321) .

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hängt insbesondere vom Anlass der Unterbrechung und der Art der Weiterbeschäftigung ab (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 13; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321) .

    Liegt unstreitig eine Unterbrechung vor, hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass sie sich mit Blick auf die Wartezeit als unschädlich erweist (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 15 mwN; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 28) .

    Abweichende Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers, etwa einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber, sind dagegen zulässig (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B I 4 b aa der Gründe, BAGE 115, 92; 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - zu 5 b aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

    Insbesondere hängt es vom Anlass der Unterbrechung und der Neubegründung des Ausbildungsverhältnisses ab, ob ein sachlicher Zusammenhang gegeben ist (vgl. zur Stufenausbildung BAG 27. November 1991 - 2 AZR 263/91 - zu B IV 2 und 3 der Gründe; zur Unterbrechung der Wartezeit des § 1 KSchG BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 13) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines in diesem Sinne tatsächlich einheitlichen Berufsausbildungsverhältnisses trägt der Auszubildende (vgl. für ein einheitliches Arbeitsverhältnis iSd. § 1 Abs. 1 KSchG BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 15) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17

    Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit - Betriebsratsanhörung - Anwendbarkeit

    Die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, trägt der Arbeitnehmer (BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - juris Rn. 26).
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2014 - 1 Sa 1273/13

    Kurzfristige Unterbrechungen und Wartezeit

    Trotz rechtlicher Unterbrechung ist danach die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber bei erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen, wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - EzA KSchG § 1 Nr. 58; BAG 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 - EzA KSchG § 23 Nr. 39; BAG 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - juris).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12

    Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis

    Wird zwischen denselben Vertragsparteien jedoch erneut ein Arbeitsverhältnis begründet, so kann es sich um eine unbeachtliche rechtliche Unterbrechung handeln, wenn sie verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 13; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321) .
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19

    Dreijährige Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltungsanspruch bei fehlender

    Ob ein solcher enger sachlicher Zusammenhang vorliegt, ist anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. zu einem sachlichen Zusammenhang zweier Ausbildungsverhältnisse BAG v. 12.12.2015 - 6 AZR 831/13 - juris, s. a. BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - juris zur Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit und die Geltendmachung von

    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11; BAG, Urteil vom 28. August 2008 - 2 AZR 101/07).

    Die Klägerin trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast, dass das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung länger als sechs Monate bestanden hat (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

    Als dann ist es Sache der Beklagten, sich auf das Vorbringen der Klägerin nach § 138 Absatz 2 ZPO qualifiziert einzulassen, um es zu entkräften (vergleiche BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 26).
  • ArbG München, 05.03.2020 - 33 Ca 7766/19

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Wartezeit, Sittenwidrigkeit, Feststellung, Beweislast,

    Der Arbeitgeber muss sich sodann qualifiziert darauf einlassen (BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 Rn. 26).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22

    Anfechtung Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anwendbarkeit

    Einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 14, juris) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber, sind zulässig.

    Abweichende Regelungen zu Gunsten des Arbeitnehmers, etwa einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 14, juris) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber, sind dagegen zulässig.

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Hamm, 13.05.2015 - 3 Sa 13/15
  • LAG München, 26.06.2014 - 3 Sa 30/14

    Widerruf, Wochenarbeitszeit, Inhaltskontrolle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15

    Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter

  • LAG Düsseldorf, 08.10.2014 - 7 Sa 1042/13

    Berücksichtigung von Zeiten als Leiharbeitnehmer bei Berechnung der Wartezeit

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